Gesetzliches
Mitbewohner: Viele Mieter, besonders Studenten der Hochschulen oder Universitäten suchen eine Wohnung die sie mit 1-3 anderen Personen teilen können. Sie wählen diese Option oft deshalb, weil sie in einer unbekannten Stadt nicht allein sein möchten. Gleichzeitig können sie die Kultur anderer Leute kennen lernen und ihre Ausgaben optimieren. Vermieter hingegen bevorzugen ein oder höchstens zwei Namen auf dem Vertrag. Die Mitbewohner sind gemeinsam für Miete und Maklergebühr verantwortlich. Wenn ein Mitbewohner seinen Teil nicht bezahlt, werden die anderen für die Zahlung verantwortlich gemacht. Wir ermutigen Sie einen separaten Vertrag mit den anderen Beteiligten zu unterzeichnen, so dass alle zu den Bedingungen des Mietsvertrags verpflichtet werden. Suchen Sie die Wohnung gemeinsam aus, weil was für den einen ein Schloss ist, kann für den anderen ein Zwinger sein.
Rechnungen: Wenn der Mieter eine Rechnung von der Miete und den Nebenkosten braucht, ist es wichtig das mit dem Vermieter oder der Agentur am Anfang zu klären.
Anmelden des Wohnsitzes: Wenn der Mieter eine Anmeldebestätigung des Wohnsitzes für das Einwanderungsamt benötigt, ist es wichtig das mit dem Vermieter oder der Agentur am Anfang zu klären.
Die Sprache des Vertrags: Der Mieter muss verstehen was er im Mietvertrag unterschreibt. Deshalb ist es wichtig Vermieter und Immobilienverwaltungsfirmen zu wählen, die zweisprachige Verträge haben (Ungarisch-Deutsch oder Ungarisch-Englisch).
Vertragstypen: Es gibt befristete und unbefristete Verträge. Im Falle des ersteren, wenn der Mieter oder der Vermieter den Vertrag kündigt, müssen 2 Monatsmieten für die andere Vertragspartei bezahlt werden. Beim Mieter heißt das, dass er die Mietkaution verliert, und beim Vermieter heißt das, dass er die Mietkaution doppelt zurückzahlen muss. Im Fall von unbefristeten Verträgen gibt es nur eine Bedingung wie lange im Voraus der Mieter oder der Vermieter den andere Vertragspartie informieren muss bei der Kündigung. Wenn Vertrag innerhalb der Kündigungszeit gekündigt wird, muss die Summe der Mietkaution als Abfindung bezahlt werden. Es gibt eine dritte Option, wenn der befristete Vertrag nach einer bestimmten Zeit (meistens nach einem Jahr) zum unbefristeten Vertrag wird.